Freie Gärten

Eigentumsgärten sind Gärten die man nicht pachtet sondern kauft. D.h. man erwirbt auch das Land auf dem sich der Garten befindet. Dies trifft für Pachtgärten nicht zu. Bei Pachtgärten wird das Land nur gepachtet und gehört weiterhin einem Dritten.

Der Pachtgarten ist die ursprünglichste Form des Kleingartens. Der Kleingärtner zahlt hier einen vom Eigentümer festgelegten jährlichen Pachtzins. Er darf dann das Land nutzen. Er erwirbt allerdings kein Eigentum an dem Land. Ihm gehören nur die Aufbauten und die Pflanzungen.